Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die Sie (Auftraggeber) an (Auftragnehmer) erteilen.

KAYOKAYO

Merscheider Strasse 19

42669 Solingen

Alexander Eckhardt

Bozener Strasse 22 42659 Solingen

(2) Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals Ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Auftragnehmer sendet Ihnen einen Kostenvoranschlag (unverbindliches Angebot) zu. Der Kostenvoranschlag enthält die angebotenen Flächen, den Mediawert der Flächen, sowie die Dauer des Belegungszeitraums.
(2) Die Produktionskosten werden im Nachgang mit gesondertem Kostenvoranschlag angeboten.

(3) Angaben zu den Mediawerten, die sich in einem Exposé befinden, das der Auftragnehmer ihnen vor dem Kostenvoranschlag übersandt hat, sind unverbindlich. Verbindlich sind nur die entsprechenden Angaben im Kostenvoranschlag.
(4) Auf der Grundlage unserer Kostenvoranschläge steht es Ihnen frei, uns einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

(5) Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung. Erst mit unserer Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag mit KAYOKAYO zustande. Die Auftragsbestätigung ist auch dann wirksam, wenn wir sie lediglich per E-Mail versenden.
(6) In der Auftragsbestätigung werden der Umsetzungsbeginn und der Belegungszeitraum festgelegt. Umsetzungsbeginn ist frühestens 14 Tage nach Eingang Ihres Auftrags, wenn nicht anders vereinbart.

(7) Die Auftragsbestätigung legt den Gegenstand und den Umfang des Auftrags verbindlich fest. Nachträgliche Änderungen des Motivs, der Beleuchtung sowie andere Veränderungen des Auftragsinhalts bedürfen einer neuen vertraglichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung und Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Hierzu zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung und Herstellung erforderlich sind.

(2) Die abzubildenden Motive müssen bei Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem Umsetzungsbeginn in hochauflösender Form beim Auftragnehmer vorliegen.
(3) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten und in der Installation verwendeten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. (4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer vertragliche Vereinbarungen mit Hauseigentümern hat, die die Überlassung von Fassaden- flächen regeln (Vertragsfassaden). Soweit der Auftraggeber vom Auftragnehmer von einer Vertragsfassade erfährt, ist er nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Auftragnehmers selbst an den jeweiligen Hauseigentümer oder Verfügungsberechtigten zu treten und mit diesem Verträge über die Vertragsfassade abzuschließen.

(5) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich Fassadengestaltungen bei Regen, Schnee, Sturm und Temperaturen unter 10 Grad Celsius möglicherweise nicht in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum herstellen lassen. Im Falle einer witterungsbedingten Verzögerung wird der Auftraggeber an einer einvernehmlichen Änderung des Auftrags erforderlichenfalls mitwirken.

(6) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Ausführung der Fassadengestaltung aus Gründen höherer Gewalt verzögern kann. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Veranstaltungen, Umzüge und Demonstrationen in der Umgebung der Hausfassade sowie Vandalismus. Im Falle einer Verzögerung aus Gründen höherer Gewalt wird der Auftraggeber an einer einvernehmlichen Änderung des Auftrags erforderlichenfalls mitwirken.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer wird die beteiligten Künstler nach ihren jeweiligen Fähigkeiten zielgerecht einsetzen.
(2) Alle an der Umsetzung beteiligte Unternehmen und Künstler werden die Vorgaben des Auftraggebers entsprechend den bereitgestellten Motiven umsetzen. Hierbei kann es zu leichten Abweichungen in der Farbe und Motiv kommen.
(3) Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Motive und Layouts werden vom Auftragnehmer streng vertraulich behandelt.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Umsetzung bis zum Beginn des Belegungszeitraums fertig zustellen. Muss die Umsetzung jedoch witterungs- bedingt oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen werden, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass dies die Länge des Belegungszeitraums nicht verändert und sich der Belegungszeitraum lediglich zeitlich verschiebt. Sofern dies nicht möglich ist, werden sich die Parteien auf eine Ermäßigung der geschuldeten Vergütung verständigen, dies ausschließlich zeitanteilig um den zeitlichen Anteil des Belegungszeitraums, der fortfällt.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer ist Urheber der Entwürfe sowie der Reinzeichnungen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
(2) Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber die Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Vervielfältigung verändern, Nachahmungen hiervon erstellen oder diese an Dritte weitergeben. Eine Weiterveräußerung, Vermietung oder Veröffentlichung darf der Auftraggeber nur vornehmen, wenn der Auftragnehmer vorab zugestimmt hat.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht auf Namensnennung auf der jeweils vertragsgegenständlichen Hausfassade. Urhebervermerke des Auftragnehmers dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Die Urhebervermerke sind max. 1 m2 groß und können etwa „KAYO“, „KAYOKAYO.DE“ oder ähnliches lauten.

§ 6 Preise

(1) Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis versteht sich zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Soweit der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen erbringt, die nicht Gegenstand der Auftragsbestätigung sind, ist er berechtigt, für diese Zusatzleistungen ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Entgelts bestimmt der Auftragnehmer nach billigem Ermessen (§§ 315 und 316 BGB).

§ 7 Zahlungsbedingungen; Verzug; Ausfall

(1) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer mit Eingang Ihrer Auftragsbestätigung eine Teilrechnung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamtbruttobetrages. Diese ist sofort fällig.
(3) Der Restpreis ergibt sich aus der Abschlussrechnung. Er ist spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung fällig.
(4) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(5) Eine Stornierung des Projektes muss spätestens 14 Tage vor Projektbeginn erfolgen. (6) Wird das Projekt von Auftraggeberseite nach Projektbeginn beendet werden alle bisher Entstandenen Kosten vom Auftraggeber getragen. Zusätzlich wird ein Ausfallhonorar von 50% (Gesamtnetto zzgl. MwSt.) fällig.

§ 8 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Maßgeblich hierfür ist allein das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Dokumentation

(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, seine Arbeit der Umsetzung bis zur Beendigung des Belegungszeitraums in Bild und Ton zu dokumentieren.
(2) Sofern der Auftraggeber eine Dokumentation herstellt, erhält der Auftragnehmer eine Kopie dieser Dokumentation und darf diese nach terminlicher Absprache auf seinen Kanälen verbreiten. Der Auftragnehmer hat das Recht die Foto und Videodokumentation auf seinen Plattformen zu veröffentlichen und für eigene Zwecke zu verwenden. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, entstehen Zusatzkosten in Höhe von € 2.500,- netto.

§ 11 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (3) Sind sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist Solingen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.

 
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